Über GSAPWS

Gruppenfoto der German and Swiss Association for the Property of Water and Steam

Der GSAPWS (German-Swiss-Association for the Properties of Water and Steam) ist das gemeinsame Nationale Komitee von Deutschland und der Schweiz innerhalb der internationalen Nichtprofit-Dachorganisation „International Association for the Properties of Water and Steam“ (lAPWS).

Die IAPWS Berechnungsgleichungen für die Eigenschaften von flüssigem Wasser, Wasserdampf, Eis, Meerwasser und anderen wichtigen wässrigen Systemen sowie Technischen Anleitungen und allgemein anerkannten Regelwerke für die Wasser- und Dampfchemie entsprechen ISO-Standards. Sie bilden eine der wesentlichen Grundlagen für die Forschung und Entwicklung in der Energie- und Umwelttechnik, für die Ozeanographie und für die Atmosphärenforschung. Nähere Informationen zur lAPWS enthält der Reiter „Über IAPWS“ und die Homepage www.iapws.org.

Der Zweck des GSAPWS ist es, die Forschung über die Eigenschaften von Wasser und wässrigen Systemen, insbesondere in Bezug auf industrie- und umweltrelevante Eigenschaften, zusammenzuführen, das Wissen weiterzuentwickeln und die Ergebnisse allen Interessierten in Deutschland und der Schweiz kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

Sie richtet sich an alle Organisationen und Einzelpersonen in Deutschland und der Schweiz, die auf diesen Gebieten tätig sind und zur Erweiterung des Wissens beitragen wollen.

In diesem Zusammenhang nimmt der GSAPWS e.V. unter anderem folgende Aufgaben wahr:

  • Bewertung und Validierung von internationalen Standards, Technischen Anleitungen und weiteren wichtigen Unterlagen der lAPWS sowie Abstimmung über diese Dokumente.
  • Initiierung und Förderung des Informationsaustauschs zwischen Forschungsinstituten, Einrichtungen der Wissenschaft, Universitäten und Hochschulen und der Industrie in Deutschland und der Schweiz.
  • Organisation und Durchführung von Jahrestagungen des Vereins mit wissenschaftlichen Vorträgen der Mitglieder über aktuelle Forschungsergebnisse.

Weitergehende Informationen sind den Statuten des Vereins zu entnehmen.